• KR Dr. Heinrich Schuster, Präsident Österreichischer Werberat
• KR Gerd Schütz, Vizepräsident Österreichischer Werberat
• KR Paul Schauer, Vizepräsident Österreichischer Werberat
Rückfragen:
Österreichischer Werberat
Dr. Heinrich Schuster, Präsident
Dr. Manfred Pichelmayer, Geschäftsführer
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Fax: +43-1-512 95 48 3796
E-Mail: werberat@wkw.at
Schwarzenbergplatz 14/304, A-1040 Wien
Der Österreichische Werberat – international anerkanntes Selbstbeschränkungsorgan der österreichischen Werbewirtschaft
Mit dem Österreichischen Werberat, der in den Räumlichkeiten der Fachgruppe Werbung Marktkommunikation Wien untergebracht ist und dessen Tätigkeit sich auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt, besitzt Österreich ein ausgezeichnet funktionierendes Instrument, bei der ethischen und moralischen Selbstbeschränkung der Werbewirtschaft.
Schuster: „Österreichischer Werbemarkt verfügt über stabile Werbekultur“
Anlässlich der Präsentation des Jahresberichtes 2004 zieht der Präsident des Werberates, KR Heinrich Schuster, auch eine 5 Jahres-Bilanz: „Vergleichen wir die Anzahl der eingegangenen Beschwerden der letzten 5 Jahre, so sehen wir, dass sich diese in einem stabilen Korridor von 100 bis 250 eingelangten Beschwerden jährlich bewegen. Das beweist, dass der österreichische Werbemarkt über eine stabile Werbekultur verfügt. Auffallend ist dabei jedoch, dass die Anzahl der beanstandeten Cross-Boarder Initiativen zunimmt.“ Schuster zieht daher folgende zwei große Schlussfolgerungen:
1. Auf nationaler Ebene steht die Beibehaltung und Verbesserung des Services des Werberates für alle Beteiligten im Vordergrund.
2. Auf internationaler und insbesondere europäischer Ebene muss die Zusammenarbeit der Kontrollorgane weiterhin verbessert und intensiviert werden
Verantwortungsvoller Umgang mit Sexualität in der Werbung in Österreich
Bezugnehmend auf aktuelle Diskussionen rund um Sexualität in der Werbung (Triumph, Huber Trikot) sieht der Werberat keinen Handlungsbedarf. „Wir sind nicht päpstlicher als der Papst. Im Allgmeinen sehen wir bei den heimischen Unternehmen einen respektvollen und angemessenen Umgang mit Sexualität in der Werbung,“ so Schuster. Nachdem sich das Verhältnis der Gesellschaft zur Sexualität insgesamt verändert hat, verändert sich laut Schuster auch die Werbung im Vergleich zu vor 30 Jahren. Sollten aber tatsächlich Grenzen überschritten werden, wird der Werberat umgehend Maßnahmen ergreifen. Alles in allem sieht der Werberat aber einen sehr verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität in Österreichs Werbekampagnen.
Möglichkeit zur Online-Eingabe von Beschwerden wird sehr gut angenommen
Im letzten Jahr wurde sowohl das Service für die Konsumenten als auch für die werbetreibende Wirtschaft deutlich verbessert. Das Internet www.werberat.at als Medium, um online Beschwerden einzubringen, wurde von den Konsumenten sehr gut angenommen. Heute werden nur mehr in den seltensten Fällen Beschwerden auf dem Postweg eingebracht. Gleichzeitig betont Schuster, dass die Beschwerdemöglichkeit über das Internet viele Konsumenten dazu verleitet, relativ unüberlegte Beschwerden einzureichen, die auch nur mangelhaft begründet werden. „Wir konnten feststellen, dass die Qualität der Beschwerden mit der Einführung der Online-Beschwerden abgenommen hat“ so Schuster. Die Beibehaltung des Online-Services bei gleichzeitiger Information und Aufklärung der Konsumenten in den Augen Schusters ist daher die wichtigste Aufgabe von www.werberat.at.
Neues COPY ADVICE Service als Hilfestellung für Unternehmen
Für die Werbewirtschaft konnte der Werberat im letzten Jahr das völlig neue COPY ADVICE Service einführen. Dabei können sowohl Unternehmen als auch Werbeagenturen ihre geplanten Werbemaßnahmen durch den Werberat begutachten und auf moralische und ethische Unbedenklichkeit hin prüfen lassen. Immerhin 3 Unternehmen haben dieses vergangenen Herbst eingeführte Service, das von der Geschäftsstelle des ÖWR koordiniert wird, in Anspruch genommen. Auch wenn beim COPY Advice Service wettbewerbsrechtliche Beurteilungen ausgenommen sind und ein Rechtsanspruch auf Vorprüfung nicht gewährt werden kann, empfiehlt Schuster allen werbetreibenden Unternehmen bei allfälligen Zweifel dieses einzigartige Service des Werberates vermehrt in Anspruch zu nehmen.
Ab sofort: Besonderer Schutz „älterer Menschen“ durch Erweiterung des Selbstbeschränkungskodex
Auf Antrag des Vereins EURAG wurde der Selbstbeschränkungskodex des ÖWR um den Punkt „Ältere Menschen“ erweitert. Darin wird festgehalten: „Jede diskriminierende Darstellung und verbale Äußerung über ältere Personen ist zu vermeiden. Im Besonderen sollen diese nicht vordergründig naiv, inkompetent oder als ungewollt komisch abgebildet werden.“ Gleichzeit wird festgestellt, dass „ältere Menschen in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren sind..“. Mit dieser Erweiterung leistet der Werberat einen Beitrag, um die Lebensqualität und Selbstbestimmung dieses Personenkreises zu erhalten und um in unserer Gesellschaft ein positives, generationenübergreifendes Altersbild entstehen zu lassen.
Richtungsweisende Entwicklungen auf europäischer Ebene ermöglichen bessere Cross-Boarder Zusammenarbeit
Auf europäischer Ebene war das vergangene Jahr von richtungsweisenden Entwicklungen geprägt. Einerseits trat der Werberat der Internationalen Handelskammer (ICC) bei, andererseits wurde am 25.06.2004 in Brüssel die „Selfregulation Charta“ der EASA (European Advertising Standards Alliance) beschlossen, die der ÖWR umgehend in seine Geschäftsordnung eingebaut hat. Beide Maßnahmen tragen zu einer intensiven und verbesserten Zusammenarbeit des ÖWR in Cross-Boarder Fällen bei. Dazu werden die Informationen zu einzelnen Beschwerdefällen laufend an die EASA-Geschäftsstelle in Brüssel weitergeleitet und die Arbeitssitzungen der EASA regelmäßig besucht um nationale Belange vorzutragen. Neben einer bestmöglichen Koordination der Selbstbeschränkung stehen dabei die Verhinderung weiterer Werbeverbote und Werbebeschränkungen im Vordergrund.
Jahresbericht 2004 des ÖWR
2004: 181 Beschwerden über 40 Kampagnen
Im vergangenen Jahr wurden insgesamt 181 Beschwerden eingebracht, die sich auf 40 Kampagnen bezogen. In 11 Fällen (27,5%) forderte der ÖWR zum sofortigen Stopp des Sujets bzw. der Kampagne auf, bei 6 Kampagnen (15%) erfolgte die Aufforderung, in Zukunft sensibler vorzugehen, in 14 Fällen (35%) sah der Werberat keinen Grund zum Einschreiten und für Beschwerden bei 9 Kampagnen (22,5%) erklärte sich der ÖWR für nicht zuständig.
Direct Mail und Plakate wurden am häufigsten beanstandet
Am häufigsten wurden Kampagnen aus den bereichen Direct Mail (25%) und Plakat (25%) beanstandet, Kampagnen im Internet (10%), Printanzeigen (12,5%) und TV-Spots (7,5%) wurden bereits weniger oft beanstandet.
Die meisten eingelangten Beschwerden bezogen sich auf die Kategorien „Täuschung und Irreführung“ (24,5%), „Frauendiskriminierung“ (18,6%), „Diskriminierung allgemein“ (14,7% sowie „Betrügerische Werbemaßnahmen“ (13,7%).
Gegen einige Unternehmen musste der Werberat im vergangenen Jahr drastische Maßnahmen einleiten. Diese Beispiele zeigen deutlich auf, wie wichtig eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der unterschiedlichen Kontrollorgane ist und bestätigen die Aktivitäten des ÖWR auf europäischer Ebene.
Werberat stellt in einem Fall Antrag auf Entzug der Gewerbeberechtigung
Die in Vösendorf niedergelassene Firma CONSTRUCT DATA etwa, wurde vom Werberat bereits mehrfach verwarnt. Mittlerweile ist das Unternehmen international tätig und versendet Formulierungsvorschläge für Eintragungen in den sogenannten „Fair Guide“ (Messeverzeichnis). Unter Vortäuschung eines kostenlosen Änderungsantrages wird der Auftraggeber zu einem 3-Jahresabonnement zu € 971,-- pro Jahr verpflichtet. Die Firma GRAVIS Inkassobüro ist in weiterer Folge mit der Realisierung der Forderungen von CONTRSUCT DATA befasst. Da die Warnungen des Werbrates stets ignoriert wurden, hat der Werberat bei der Gewerbebehörde ein Verfahren zur Entziehung der Gewerbeberechtigung gegen CONSTRUCT DATA eingeleitet. Der Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb wurde vom Werberat darüber hinaus über die Aktivitäten von GRAVIS informiert, der ein Verfahren gegen GRAVIS einleiten wird.
Gegen SAMANTHA, ein französisches Unternehmen, das über ein österreichisches Postfach Direct Mails versendet, läuft derzeit ein Verfahren beim UVS Vorarlberg. Der Vorwurf besteht darin, dass eine sogenannte „Miracle Disc“ vertrieben wird, die jedoch nach Bezahlung des Kaufpreises nicht ausgeliefert wird. Dieses Verfahren wurde vom Werberat über Ersuchen der EASA lanciert.
Österreichischer Werberat ist eines der am besten funktionierenden Selbstbeschränkungssysteme in Europa
Das österreichische Selbstbeschränkungs-system - eines der am besten funktionierenden Systeme in Europa - ist seitens der Werbewirtschaft freiwillig zum Nutzen sowohl der Konsumenten als auch für die Wirtschaft selbst geschaffen worden. Die Mitglieder des Werberates sind zu gleichen Teilen Vertreter der Auftraggeber (Industrie/Wirtschaft), der Auftragnehmer (Werbe- und Kommunikationsbetriebe) und der Medien (Print-, elektronische Medien, Außenwerbung). Bei der Behandlung von Beschwerden über einzelne Werbemaßnahmen und deren Beurteilung sind die Mitglieder des Werberates frei und nicht an Weisungen gebunden.