Beschwerdebilanz 2014

10.03.2015

Beschwerdebilanz 2014

Der Österreichische Werberat blickt auf ein Arbeitsintensives Jahr zurück: Mit 641 eingegangenen Beschwerden und 185 getroffenen Entscheidungen bilanziert der ÖWR die höchsten Zahlen seit Bestehen des neuen Systems. Dabei stehen 18 Stopp- und 29 Sensibilisierungssprüchen, 56 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Wien 10. März 2015 – Die steigende Bekanntheit des Werberats sowie die zunehmende Sensibilisierung der Bevölkerung bei gesellschaftsrelevanten Themen sind zwei wesentliche Faktoren für die hohe Anzahl an Beschwerden. Eine der meistbeachteten Werbemaßnahmen des Jahres 2014 war das Plakatsujet für die Bewerbung der Kunstausstellung von David La Chapelle, bei dem die Life Ball Organisation als Sponsor in Erscheinung trat. Insgesamt waren es 370 schriftliche und 40 telefonische Beschwerden die beim Österreichischen Werberat diesbezüglich eingingen. Als häufigster Grund wurde „Ethik und Moral“ angegeben. Unter anderem aber auch „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“, „Verletzung von religiösen Gefühlen“ und „Geschlechterdiskriminierende“ Werbung.

„Die Beschwerdeflut im Frühjahr 2014 brachte dem Werberat hohe Bekanntheit in der Bevölkerung“, erklärt ÖWR-Präsident Michael Straberger. „Der Werberat war in aller Munde, wurde als Experte bei Medienberichten befragt, verstärkte seine Pressearbeit und intensivierte den direkten Kontakt zu den Beschwerdeführern“.

Aufgrund der Nicht-Zuständigkeit des Österreichischen Werberates für ein Kunstplakat wurden alle Beschwerden an die betreffenden Stellen weitergeleitet sowie die Beschwerdeführer und Beschwerdeführerinnen darüber in Kenntnis gesetzt.

Branchenintern hohe Akzeptanz
Überaus erfreulich war das proaktive Handeln der Werbetreibenden Unternehmen bei Werberats-Entscheidungen. So ist auch im vergangenen Jahr die Zahl jener Unternehmen gestiegen, die bereits bei der ersten Kontaktaufnahme durch die ÖWR-Geschäftsstelle mit der sofortigen freiwilligen Sujet-Rücknahme reagierten. „Insgesamt 21 Unternehmen zeigten sich bereits im Vorfeld kooperativ und entfernten ihre Werbemaßnahmen umgehend“, berichtet ÖWR-Vize-Präsidentin Roswitha Hasslinger.

Proaktiv zeigten sich zahlreiche Unternehmen auch bei Entscheidungssprüchen des ÖWR: „Bei den meisten Entscheidungen, die mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurden entfernten die betroffenen Unternehmen das beanstandete Sujet“, erklärt ÖWR-Vize-Präsidentin Roswitha Hasslinger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken, das vor allem in der Branche hohe Akzeptanz erfährt.“

Detailanalyse - Beschwerdebilanz 2014
Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Entscheidungen enorm: Während 2014 185 Entscheidungen getroffen wurden, waren es im Jahr 2013 145 an der Zahl. Davon belegte das Entscheidungsgremium 18 mit einem „Stopp“ (2013: 10) und bei 29 wurde zur Sensibilisierung aufgerufen (2013: 17). Bei 56 Entscheidungen konnte kein Verstoß gegen den Ethik-Kodex der Werbewirtschaft erkannt werden und das Gremium wertete mit „Kein Grund zum Einschreiten“.

Darüber hinaus befanden sich 18 Fälle außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Österreichischen Werberates und in 20 Fällen handelte es sich um keine Wirtschaftswerbung. In 19 Fällen war ein Verfahren nicht möglich und in 4 Fällen konnte der ÖWR nicht tätig werden, da es sich um Werbemaßnahmen in deutschen oder italienischen Medien handelte.

 

 

 

Top 3 der Beschwerdegründe

Wie auch in den Jahren zuvor war ebenso im Jahr 2014 der Hauptbeschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ mit 89 Entscheidungen (2013: 63). „Ethik und Moral“ nimmt mit 24 Entscheidungen (2013: 23) Platz 2 des Rankings ein und der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ ist wie im vergangenen Jahr mit 20 Entscheidungen (2013: 16) auf Platz 3 der häufigsten Beschwerdegründe gelandet.

Einen signifikanten Anstieg an Beschwerden und somit auch an Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ mit 15 Entscheidungen (2013: 3), wovon keine der 15 Entscheidungen die Aufforderung zum „Stopp“ beinhaltete, 4 Entscheidungen wurden mit der „Aufforderung zur Sensibilisierung“ belegt. Bei den restlichen Entscheidungen wurde auf „Kein Grund zum Einschreiten“ entschieden oder das Unternehmen hat seine Werbemaßnahme zurückgezogen.

Im Mittelfeld liegen – wie in den Jahren zuvor – Gründe wie „Gewalt“ (2013: 9 Entscheidungen) und „Sicherheit“ (2013: 1 Entscheidung) mit jeweils 5 Entscheidungen, sowie „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ mit 4 Entscheidungen (2013: 6) und „Gesundheit“ (2013: 7), „Alkohol“ (2013: 2) und „Rassismus“ (2013: 2) mit jeweils 3 Entscheidungen. Schlusslichter im heurigen Jahr sind mit jeweils 1 Entscheidung die Gründe „Diskriminierung älterer Menschen“ (2013: 2) und „Umwelt“ (2013: 1).

Neu ist der Beschwerdegrund „Rechtswidriges Werbeumfeld“, der mit 4 Entscheidungen auf Platz 6 landet.

 

TV vor Plakat und Print

Das Match um das Werbemedium mit den meist beanstandeten Werbebildern führt 2014 das Medium „TV“ mit 53 Entscheidungen (2013: 32) an, dicht gefolgt vom Medium Plakat mit 48 Entscheidungen (2013: 27). Anders als in den Jahren zuvor schlägt das Medium „Print“ mit einer relativ geringen Anzahl von 23 Entscheidungen zu Buche. Im Vergleich lagen Beschwerden aus dem Bereich Print im Jahr 2013 mit 27 Entscheidungen noch gleichauf mit Plakatsujets.

Das Medium „Internet“ verzeichnet im Jahresvergleich keinen Unterschied, so wurden sowohl 2013 als auch 2014 jeweils 18 Entscheidungen bezogen auf Werbemaßnahmen im Internet getroffen. Hingegen verzeichnete sowohl das Medium „Radio“ mit 8 Entscheidungen einen Zuwachs (2013: 6) und das Medium „Prospekt“ gar einen Anstieg von 3 Entscheidungen im Jahr 2013 auf 8 im Jahr 2014.

 

Der 7 Jahres Vergleich

Im 7-Jahresvergleich ist erkennbar, dass die Beschwerden im Jahr 2014 mit einer Anzahl von 641 so hoch wie nie zuvor waren. Die Anzahl der Entscheidungen mit 185 ist ebenfalls eine der höchsten im Jahresvergleich.

„Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist hoch, umso wichtiger ist ein gut funktionierendes System der Selbstregulierung. Die Beschwerdeführer fühlen sich mit ihren Anliegen verstanden und sind auch bereit andere Sichtweisen zu erkennen“, so Roswitha Hasslinger.

 

Kleiner Senat

Der Kleine Senat, 2010 zur Entlastung des Entscheidungsgremiums eingerichtet, hat im Jahr 2014 insgesamt 37 Beschwerden bearbeitet. 35 Beschwerden, die dem Kleinen Senat von der Geschäftsstelle weitergeleitet wurden, sind als offensichtlich unbegründet eingestuft und zurückgewiesen worden. In zwei Fällen entschied der Kleine Senat das ordentliche Beschwerdeverfahren einzuleiten und die Entscheidung durch das Gremium der Werberäte und Werberätinnen behandeln zu lassen.

ÖWR-Vizepräsidentin Roswitha Hasslinger   

© ÖWR/Katharina Schiffl

 

Pressekontakt:
Mag.a Andrea Stoidl
Österreichischer Werberat
Tel. Nr. +43 (05) 90 900-3584
eMail: andrea.stoidl@werberat.at
Internet: www.werberat.at