Werberat ändert seinen Selbstbeschränkungskodex

27.04.2005

Punkt 1.2. Ethik und Moral lautet nun:

Werbung  soll niemanden aufgrund seines Geschlechts, seiner Religion, seines Alters, persönlichen Eigenheiten, politischen Meinung oder seiner sexuellen Orientierung diskriminieren.

Punkt 2.6 Ältere Menschen lautet nun:  

Präambel:

Die Bedeutung und Wahrnehmung des realen Altersbildes wird für unsere gesellschaftliche Zukunft von existentieller Tragweite sein.  Die Art und Weise, wie die Werbung das Altersbild zeichnet, wird Auskunft über den künftigen Umgang der Gesellschaft mit dem Alter geben. Die Zukunft unserer Gesellschaft soll auf der Basis neuer positiver und generationenübergreifender Altersbilder erwachsen.

1. Jede diskriminierende Darstellung und verbale Äusserung über ältere Personen ist zu vermeiden. Im Besonderen sollen diese nicht vordergründig naiv, inkompetent oder als ungewollt komisch abgebildet werden.

2. Ältere Menschen sind in der Darstellung nicht auf ihre Defizite zu reduzieren.