Wien, Oktober 2003 - Der Werberat hat aufgrund einer von der EASA (European Advertising Standards Aalliance) in Brüssel an ihn herangetragenen Beschwerde in einem sog. Cross-Border-Verfahren die lediglich über ein Postfach in Vorarlberg agierende Firma SAMANTHA aufgefordert, alle Werbemaßnahmen und Handlungen im geschäftlichen Verkehr unverzüglich zu unterlassen, die zu einer Irreführung von Konsumenten führen können.
In den konkreten Beschwerdefällen hat SAMANTHA gegen ein Entgelt von € 37.- als sog. „Miracle Dice“ bezeichnete Produkte angeboten, die trotz Bezahlung des geforderten Entgeltes nicht an den Konsumenten ausgeliefert wurden.
Damit verstößt SAMANTHA gegen die vom Werberat normierten Grundsätze der Werbung.