Beschwerdebilanz 2018

28.02.2019

Der ÖWR-Jahresbericht über Beschwerden des Jahres 2018 stellt u. a. „Stopp“- Entscheidungen, die „Top 3“-Beschwerdegründe, Werbemedien sowie die Beschwerdeentwicklung im 8-Jahresvergleich vor.

Wien 28. Februar 2019 – Im Jahr 2018 wurden beim Österreichischen Werberat insgesamt 316 Beschwerden eingebracht. Diese Anzahl von Beschwerden führte zu 194 Entscheidungen. Dabei stehen 12 Stopp-Entscheidungen und 16 Sensibilisierungssprüchen, 47 Entscheidungen gegenüber, die mit „Kein Grund zum Einschreiten“ belegt wurden.

Die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat spiegelt sich in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen. So haben 16 betroffene Unternehmen ihre Werbemaßnahmen, noch vor einleiten des Beschwerdeverfahrens, zurückgenommen.

„Darüber hinaus zeigten sich die meisten werbetreibenden Unternehmen einsichtig und entfernten oder änderten ihre Werbemaßnahme, wenn die Maßnahme mit einem Stopp oder einer Sensibilisierung belegt wurde“, ergänzt ÖWR-Präsident Michael Straberger, „und das haben wir vor allem unserem hochkarätigen Entscheidungsgremium zu verdanken“.

Gemeint sind damit die 241 Persönlichkeiten der Werbewirtschaft die Woche für Woche gemeinsam mit Spezialisten wie Psychologen, Anwälten und VertreterInnen von NGOs ihre Expertise zur Verfügung stellen.

„Auch die transparente und dialogorientierte Abwicklung von Beschwerden schafft zunehmendes Vertrauen“, weiß Straberger. Denn: „Wir wollen mit der Branche agieren. Uns ist wichtig immer zuerst mit den Werbeverantwortlichen ins Gespräch zu kommen und dann nach gemeinsamen Lösungen zu suchen“.

Detailanalyse - Beschwerdebilanz 2018

Im Jahr 2018 ist die Anzahl der Beschwerden, die beim Österreichischen Werberat eingebracht wurden, rückläufig gegenüber dem Vorjahr. So haben insgesamt 316 Beschwerden (Vergleich 2017: 504) zu 194 Entscheidungen (2017: 228) geführt.

Der Österreichische Werberat forderte in 12 Fällen den „sofortigen Stopp des Sujets bzw. der Kampagne“. Die Ethik-Kodex-Punkte der Österreichischen Werbewirtschaft „2.1. Geschlechter-diskriminierende Werbung“, „1.2. Ethik und Moral (Rassismus)“, „1.3. Gewalt“ und „1.1. Allgemeine Werbegrundsätze“ wurden laut dem unabhängigen Entscheidungsgremium bei den getroffenen Stopp-Entscheidungen missachtet.

16 Mal lauteten die Entscheidungssprüche des Österreichischen Werberates „Sensibilisierung – Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen oder einzelner Sujets sensibler vorzugehen“.

In 47 Fällen sahen die Werberäte und Werberätinnen „Keinen Grund zum Einschreiten“ gegeben.

Wie in den Jahren zuvor spiegelt sich die zunehmende Bereitschaft zur Kooperation mit dem Österreichischen Werberat in der hohen Anzahl der sofortigen Sujet-Rücknahmen durch das jeweils betroffene Unternehmen wider. So haben 16 Unternehmen ihre Werbemaßnahmen nach der ersten Kontaktaufnahme durch die Geschäftsstelle des Österreichischen Werberates sofort zurückgenommen oder abgeändert.

Nicht zuständig zeichnete der Österreichische Werberat bei 35 Fällen. Diese Beschwerden wurden je nach Ressortzugehörigkeit an den Verband für unlauteren Wettbewerb, den Verein für Konsumentenschutz, der Bundesarbeiterkammer oder dem PR-Ethik-Rat zur weiteren Bearbeitung mit Zustimmung der Beschwerdeführer/innen weitergeleitet.

Da es sich um keine Wirtschaftswerbung handelte, konnte der ÖWR in 38 Fällen nicht tätig werden. 3 Fälle wurden an die zuständigen Institutionen im Ausland weitergeleitet, da es sich hierbei um Cross Border Complaints handelte.

Kein Verfahren konnte bei 27 Fällen vorgenommen werden, da die erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens der Beschwerdeführer/innen auch nach mehrmaligem Nachfragen nicht erbracht wurden.

Top3 und weitere Beschwerde-Gründe

Der Beschwerdegrund „Geschlechterdiskriminierende Werbung“ führt wie in den Jahren zuvor, das Ranking mit 66 Entscheidungen (2017: 87) an.

Auch heuer rangiert auf Platz 2 der Beschwerdegrund „Ethik und Moral“ mit 36 Entscheidungen (2017: 40). Der Beschwerdegrund „Irreführung und Täuschung“ belegt mit 31 Entscheidungen (2017: 31), wie in den beiden letzten Jahren, Platz 3 des Rankings.

15 Entscheidungen verzeichnet der Grund „Gefährdung von Kindern und Jugendlichen“ (2017: 10) und ist somit im Vergleich zum Vorjahr ansteigend. Ebenfalls sind die Entscheidungen betreffend „Gewalt“ auf 11 Entscheidungen (2017:8) angestiegen.

Der Grund „Rechtswidriges Werbeumfeld“ - es handelt sich um Werbesujets auf illegalen Online-Umfeldern - ist im Vergleich zum Vorjahr rückläufig, erforderte dennoch 8 Entscheidungen (2017: 12).

Im Mittelfeld finden sich wie im Vorjahr „Rassismus“ mit 7 Entscheidungen (2017: 6) und „Werbung mit Kindern und Jugendlichen“ (2017: 2) mit 5 Entscheidungen wider. In beiden Fällen ist jedoch eine steigende Tendenz zu verzeichnen. Dies trifft auch auf den Grund „Sicherheit“ (2017: 2) mit 3 Entscheidungen zu.

Anders als im Vorjahr, gab es einen leichten Rückgang bei den Gründen „Verletzung religiöser Gefühle“ und „Diskriminierung älterer Menschen“ (2017: jeweils 3), so sind in diesem Jahr jeweils 2 Entscheidungen dazu getroffen worden.

Erfreulich war zu verzeichnen, dass der Beschwerdegrund „unlauterer Wettbewerb“ (2017:7) heuer nur mehr mit 2 Entscheidungen schlagend wurde. Ebenfalls 2 Entscheidungen liegen zu den Beschwerdegründen „Umwelt“ (2017: 1) und „Kraftfahrzeuge“ (2017: 0) vor.

Schlusslichter im Ranking mit jeweils 1 Entscheidung sind die Gründe „Tierschutz“ (2017: 1) und „Gesundheit“ (2017: 5)

Werbemedien

Entgegen dem Vorjahr findet man dieses Jahr ein Ranking, wie in den vorangegangenen Jahren, wieder. 2018 übernahm im Ranking bei den betroffenen Medien wieder der „TV-Spot“ (2017: 38) mit 49 Entscheidungen den ersten Platz. Das Medium „Plakat“ folgt auf Platz 2 (2017: 39) mit 32 Entscheidungen. Starken Rückgang verzeichnet gegenüber dem Vorjahr das Medium „Internet“ (2017: 52) mit 29 Entscheidungen.

Ein starker Anstieg war beim Medium „Verpackungsmaterial“ (2017: 4) mit 12 Entscheidungen zu verzeichnen. Ein Rückgang ist bei dem Medium „Printanzeigen“ mit 11 Entscheidungen (2017: 28) zu erkennen. Gefolgt wird das Ranking wie auch im Vorjahr vom Medium „Radio-Spot“ mit 9 Entscheidungen (2017: 15). Fast gleichbleibend zum Vorjahr sind die Medien „Website“ (2017: 9) mit 8 Entscheidungen. Die Medien „Prospekt“ (2017:9) und „Flyer“(2017: 8) finden sich mit jeweils 7 Entscheidungen im Ranking wieder. Wie im Vorjahr folgt der „Radio- und TV-Spot (2017:5) mit 6 Entscheidungen, gefolgt vom Medium „Broschüre“ ebenfalls mit 6 Entscheidungen (2017: 4).

Das Ranking wird weitergeführt von „Direct Mail“ mit 4 Entscheidungen (2017: 1). jeweils 3 Entscheidungen verzeichnen die Medien „E-Mail“ (2017: 3), Banner (2017:7) und „U-Bahn-Werbung (2017: 1). 2 Entscheidungen wurden zum Medium „Werbung an der Haustüre (2017: 3) getroffen. Das Schlusslicht bildet mit jeweils einer Entscheidung das Medium „Ansichtskarte“ (2017: 1), „Newsletter“ (2017: 0) und „Handy“ (2017: 0).

Beschwerden im 8-Jahres-Vergleich
Der Jahresvergleich lässt erkennen, dass im Jahr 2018 weniger Beschwerden gegenüber dem Vorjahr eingebracht wurden und somit auch weniger Entscheidungen erforderlich waren. Entsprechend wurden 188 Beschwerden weniger eingegeben, die zu einer geringeren Entscheidungssumme (minus 34 Entscheidungen) als im Jahr zuvor führte. Der 8-Jahres-Vergleich zeigt jedoch, dass mit 194 Fällen, die übliche Entscheidungsquote der letzten Jahre erzielt wurde.

„Die Sensibilität der Bevölkerung bei ethischen Fragen ist hoch wie nie zuvor, umso wichtiger ist ein gut funktionierendes System der Selbstregulierung. Die Beschwerdeführer fühlen sich mit ihren Anliegen verstanden und sind auch bereit andere Sichtweisen zu erkennen“, so Michael Straberger abschließend.

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