Werberat verurteilt IVH Versandhandel GmbH

01.07.2003

Wien, Juli 2003 - Von der EASA sind Beschwerden betreffend der in 1020 Wien niedergelassenen Firma IVH Versandhandel GesmbH ("Friedrich MÜLLER") an den Österreichischen Werberat herangetragen worden.

Gegenstand der Beschwerden sind irreführende Gewinnzusagen.

So werden nach Angabe der Beschwerdeführer unter der Marke Friedrich MÜLLER in persönlich adressierten Briefen Gewinnzusagen an Verbraucher gemacht. Die "Gewinner" werden von der Firma IVH Versandhandel GesmbH aufgefordert, ihren Gewinn anzufordern, andernfalls dieser verfallen würde.

Vielfach wird jedoch überhaupt kein Gewinn ausbezahlt, da Gewinne unterhalb eines bestimmten Betrages gar nicht ausbezahlt werden; in einem Fall waren dies Gewinne unter 5 EURO. In einem Fall einer sog. Gewinnbenachrichtigung wurden die "Gewinner" aufgefordert, eine kostenpflichtige Mehrwertnummer zu wählen, um auf diese Weise den Gewinn anzufordern. Als Begründung wird angeführt, dass dies in den Teilnahmebedingungen so festgehalten wäre, wobei diese teilweise an der Innenseite des Kuverts angebracht sind und von einem durchschnittlich erfahrenen Konsumenten und Empfänger dort nicht vermutet werden .

Der Österreichische Werberat hat daher die Firma IVH Versandhandel GesmbH mit sofortiger Wirkung aufgefordert, alle Werbemaßnahmen und insbesondere Gewinnspiele zu unterlassen, wenn für den Adressaten bzw den Teilnehmer an diesem Gewinnspiel nicht zweifelsfrei feststeht, unter welchen Bedingungen und zu welchen Kosten er einen Gewinn anfordern kann.

Insbesondere ist auch klar darzulegen, dass die Gewinnsumme von der Anzahl der eingegangenen Meldungen abhängt und mit der Häufigkeit der Gewinnmeldungen abnimmt.