Die sofortigen Sujetrücknahmen durch drei Unternehmen waren sehr erfreulich. Die Unternehmen haben umgehend reagiert und die beanstandeten Werbemaßnahmen entfernt oder abgeändert.
Drei Beschwerdefälle wurden durch den kleinen Senat abgewiesen.
Zwei Beschwerdefälle befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wovon in einem Fall noch die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen seitens des/der Beschwerdeführers/in erbracht werden muss, um eine weitere Beurteilung vornehmen zu können.
Keine Zuständigkeit, da es sich nicht um Wirtschaftswerbung handelte, lag in einem Fall vor.