Sehr erfreulich waren die sofortigen Sujetrücknahmen durch drei Unternehmen. Die Unternehmen haben umgehend reagiert und die beanstandeten Werbemaßnahmen entfernt.
Das Werberatsgremium sah in einem Fall die Notwendigkeit gegeben, die Aufforderung zum Stopp des verwendeten Printsujets auszusprechen.
Zwei Beschwerdefälle wurden durch den kleinen Senat abgewiesen.
Keine Zuständigkeit, da es sich nicht um Wirtschaftswerbung handelte, lag bei drei Beschwerdefällen vor.
Vier Beschwerdefälle befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, wovon in drei Fällen noch die erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen seitens des/der Beschwerdeführers/in erbracht werden müssen, um eine weitere Beurteilung vornehmen zu können.