Beschwerdebilanz Mai 2016

01.06.2016

Die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen sprach das Werberatsgremium für die Werbemaßnahme eines Unternehmens aus. 

Keinen Grund zum Einschreiten befand das Werberatsgremium bei drei Beschwerdefällen.

Vier Beschwerdefälle wurden durch den kleinen Senat geprüft, abgewiesen und es bedurfte keiner weiteren Behandlung.

Keine Zuständigkeit des Österreichischen Werberates war bei fünf Beschwerdefällen gegeben. Bei einem Beschwerdefall handelte es sich um keine Wirtschaftswerbung und fiel somit nicht in die Zuständigkeit des ÖWR.

Bei einem Beschwerdefall wurde das Verfahren ohne Bearbeitung abgeschlossen, da die notwendigen Unterlagen durch den/die Beschwerdeführer/in nicht erbracht wurden.

Zwei Beschwerdefälle befanden sich nach Abschluss des Monats noch in Bearbeitung.