15. März 2002 - Es ist wieder soweit, der Geschäftsbericht 2001 des Österreichischen Werberates ist fertig. Im vergangenen Jahr konnte das Selbstbeschränkungsorgan der österreichischen Werbewirtschaft seine nationale und internationale Bekanntheit steigern.
Mit 248 Beschwerden lag die Zahl der Beschwerden deutlich über dem Niveau des Vorjahres, in dem sich der ÖWR mit 80 Beschwerden konfrontiert sah. Darüber hinaus wurde gegen eine Kampagne BEST OF FONDS eine Unterschriftenliste mit 1538 Unterschriften vorgelegt.
Das Jahr 2001 war geprägt durch eine Konzentration der Beschwerden auf zwei Kampagnen: einerseits sorgte das HOCHRIEGL SEKT-Sujet für eine Welle von 54 Beschwerden. Diese wurde lediglich übertroffen durch die Beschwerde-Flut betreffend die FONDS Kampagne der ERSTE BANK. Hier langten insgesamt 138 Individual-Beschwerden ein. In beiden Fällen hat der ÖWR die Auftraggeber aufgefordert, die Kampagnen einzustellen. Dieser Empfehlung wurde jeweils – teilweise mit Verzögerung - Folge geleistet.
Durch diese beiden Kampagnen wurde die Wichtigkeit des ÖWR auch von einer breiteren Öffentlichkeit erkannt.
Es ist festzustellen, dass das Selbstbewusstsein der Konsumenten gegenüber Werbung gestiegen ist. Viele Bürger wenden sich unmittelbar mit zum Teil klar formulierten Beschwerden an den ÖWR. Die internationalen Kontakte des ÖWR durch sein Engagement in der EASA wurden weiter ausgebaut. Seitens der Geschäftsführung wurden die Sitzungen und Veranstaltungen der EASA in Brüssel besucht und an den Verhandlungen aktiv teilgenommen. Darüber hinaus wurden persönliche Gespräche mit Abgeordneten zum Europäischen Parlament geführt, um die Bedeutung der Selbstbeschränkungs - Institutionen auf Europäischer Ebene zu betonen.
Eines der Hauptanliegen des Österreichischen Werberates ist es, unerwünschte Entwicklungen im Bereich der Werbung zu erkennen und durch eine entsprechende Spruchpraxis Fehlentwicklungen zu verhindern. Der ÖWR geht dabei jedoch vom mündigen Bürger und Konsumenten aus. Eine staatliche Überwachung der Werbewirtschaft durch Werbeverbote und Werbebeschränkungen ist abzulehnen.
Geschäftsbericht 2001