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Präambel

 

Kraftfahrzeuge haben einen nicht mehr wegzudenkenden Beitrag zur Mobilität unserer Gesellschaft geleistet. Dennoch liegen in der zunehmenden Motorisierung Risken, die das Leben und die Gesundheit der VerkehrsteilnehmerInnen direkt im Straßenverkehr, als auch indirekt durch Umweltzerstörung

und -ausbeutung gefährden können. Werbung für Kraftfahrzeuge, Zubehör und Treibstoff muss sich daher dieser Verantwortung stellen und soll alles vermeiden, was zu riskanten, asozialen oder umweltgefährdenden Fahrweisen ermutigt.

2.7.1. Werbung soll keine Fahrszenen darstellen, die nicht gesetzeskonform sind bzw. zu riskantem, aggressivem oder leichtsinnigem Fahren verleitenkönnen.

2.7.2. Schnelligkeit, hohe Beschleunigung bzw. Motorleistung sollen nicht die dominierenden Aussagen der Werbebotschaft sein.

2.7.3. Das Hervorheben besonderer technischer Eigenschaften des Fahrzeuges oder des Zubehörs (insbesondere Sicherheitstechnik) soll nicht zu der

           Annahme verleiten, damit jede gefährliche Situation im Straßenverkehr meistern zu können und so zu risikoreichem Fahren ermutigen.

2.7.4. Werbung soll kein energievergeudendes und umweltschädliches Fahrverhalten propagieren.

 

 

Verein Gesellschaft zur Selbstkontrolle
der Werbewirtschaft

Österreichischer Werberat

Wiedner Hauptstraße 57/III; 1040 Wien

 

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