Ihre Anfrage zum Starterspaket Vergnano

06.06.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, jedoch nicht für die Irreführung und Täuschung von Konsument*innen.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

kitchenaid.at bewirbt auf Ihrer Seite, dass man ein Startpaket erhält sofern dies verfügbar ist.

Nachdem ich dann eine Espressomaschine erworben habe und das Startpaket nicht erhalten habe, habe ich bei der KITCHENAID nachgefragt, warum sie die Bewerbung nicht einstellen und die nachfolgende Antwort erhalten, dass sie lieber die Bewerbung mit den Hinweis lassen.

Jetzt interessiert mich einfach nur, ob dies so korrekt ist oder nicht? Weil natürlich wurde ich darauf hingewiesen “so lange der Vorrat reicht”. Aber wenn der Lieferant weiß, dass das Produkt vergriffen ist und es dennoch bewirbt sehe ich es als “Täuschung” an.

Vielen Dank im voraus für Ihre Sichtweise dazu.

Mit besten Grüßen