Dr. Arco - Aesthetik Klinik

15.05.2023


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme „Zu Deinem neuen Lebensgefühl!“ (Videoclip) der Dr. Arco-Aesthetik Klinik die Aufforderung zum sofortigen Stopp der Kampagne bzw. sofortigen Sujetwechsel aus.

Begründung:

Die eindeutige Mehrheit der Werberätinnen und Werberäte sieht im Hinblick auf den beanstandeten Werbeclip eine Verletzung des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, vor allem des Artikels 1.1. Allgemeine Werbegrundsätze und des Artikels 2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung.

Das beanstandete Werbevideo unter dem Titel „Zu Deinem neuen Lebensgefühl!“ zeigt Bilder von aufgeschnittenen Sandwichen, bei denen Schinken herausquillt. Dabei soll eine Analogie zu Schamlippen hergestellt werden, die entweder kleiner oder größer ausfallen können. Die Aufmachung mit der Darstellung eines angeekelten Gesichts lautet dabei „Sind sie dir im Weg? Oder, schämst du dich für sie?“. Darauf anschließend wird die Lösung der Schamlippenverkleinerung mit den Worten „Durch eine Schamlippenverkleinerung kommst auch Du zu einem neuen Lebensgefühl!“ beworben. Abschließend erscheint der Name der Ästhetik Klinik und die Aufforderung einen Beratungstermin zu buchen.

Die Werberäte und Werberätinnen sehen die bildliche Gestaltung mit der getroffenen Wortwahl als besonders problematisch an. So kann durch das Wort „schämen“ und das verzerrte und angewiderte Gesicht, Selbstzweifel unter Frauen und jungen Mädchen verstärkt aber auch hervorgerufen werden. Zudem wird durch die Werbemaßnahme eine Problemzone bzw. eine Idealvorstellung evoziert, die über körperliche Einschränkungen hinaus geht.

Eine Gegenüberstellung von zwei Sandwiches mit unterschiedlich herausquellenden Wurstbelagen, in Anlehnung an große und kleine Schamlippen, verstärkt diese Kategorisierung in „schön“ und „nicht schön“ noch weiter.

Werbung trägt immer auch soziale Verantwortung. Vor allem Frauen werden im Alltag aber auch durch (soziale) Medien häufig mit Normvorstellungen und Schönheitsidealen konfrontiert. Der Werbespot verstärkt diesen Druck noch mehr, indem die Größe der eigenen Schamlippen in Frage gestellt wird und mit Unwohlsein & Scham konnotiert wird.

Die Werberäte und Werberätinnen sprechen sich in dieser Hinsicht für einen sofortigen Stopp der Kampagne bzw, zum sofortigen Sujetwechsel aus.

Ein Verstoß des Ethik-Kodex der österreichischen Werbewirtschaft konnte in nachfolgend angeführten Punkten festgestellt werden:

2.1. Geschlechterdiskriminierende Werbung

Geschlechterdiskriminierende Werbung (sexistische Werbung) liegt insbesondere vor, wenn

2.1.7. die Würde des Menschen im Bereich der Sexualität verletzt wird.


1.1. Allgemeine Werbegrundsätze

1.1.1. Werbung soll vom Grundsatz sozialer Verantwortung geprägt sein, insbesondere

gegenüber Kindern und Jugendlichen vor dem vollendeten 18. Lebensjahr.

1.1.5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch
entwürdigende oder diskriminierende Darstellungen.


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In diesem Werbevideo auf Facebook wird Frauen, aber vor allen Dingen jungen Mädchen vermittelt, dass man sich für das eigene Geschlechtsorgan schämen muss, so es nicht einer gewissen (welcher??) Norm entspricht. Meiner Meinung nach ist das ein sehr grenzwertiger Spot. https://fb.watch/klK3ZulPU3/