Unterwünschte Zusendung von Werbematerial

02.05.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.

Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für Werbezusendungen. 

Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.


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Ich schreibe im Namen meines im November 2021 verstorbenen Vaters. Die Servus Handels- und Verlags-GmbH in 6404 Polling, Gewerbezone 16 verweigert trotz mehrmaligen Versuchen die Streichung aus der Kundenliste und sendet bis heute Werbung des "personalshop". Sie erklärt sich nicht zuständig und verweist auf eine fast idente Kontaktadresse und diese wiederum retour an die Erste. Auch eine Eintragung in der Robinsonliste hatte keinen Erfolg. Ich möchte, dass diese unnötigen Sendungen endlich eingestellt werden.