Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates.
Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, zuständig – nicht jedoch für redaktionelle Beiträge.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Stelle hierfür zuständig zeichnet. Der Beschwerdefall ist dahingehend abgeschlossen.
sehr geehrte Fr.Huber,
bezugnehmend auf unser Telefonat : in jedem Beziksblatt
(eine Postwurfsendung ) gibt es frauenverachtende sexistische Bilder auf der
Unterhaltungsseite
ich hoffe ,Sie können so etwas abstellen.
mfG