Postwurf Werbung trotz "keine Werbung" Aufkleber

28.03.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Der/ die BeschwerdeführerIn wurde darüber informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit annimmt.

Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Unternehmen A1, penetrante Werbung vor und im neu gebauten Wohnhaus, unadressiertes Werbematerial von A1 Beratungteam im Briefkasten, obwohl ein Aufkleber "keine Werbung vorhanden".