Das
betroffene Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und
zugesichert, dass es die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen hat und auch
in Zukunft keine ähnlichen Werbemaßnahmen plant:
„Es ist mir und uns jedoch sehr bewusst, dass Kinder und
insbesondere Babys niemals in Verbindung mit Alkohol gebracht werden sollten.
Wir werden das entsprechende Sujet nicht weiter verwenden und möchten uns
umgehend per social Media sowie in der nächsten Ausgabe öffentlich für diese
unglückliche Darstellung entschuldigen.“
Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer
Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere
Behandlung der Beschwerde vor.
Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/Die
Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und
Kooperation.
Im aktuellen Lifestyle Magazin wird auf Seite 8 eine Bar mit einem Foto eines Kleinkindes mit Bierflasche beworben!!!
Das Foto zeigt ein Kleinkind mit je drei Fingern an jeder Hand (vier wären normal). Die Hände halten eine Gösser-Bierflasche verschlossen mit Kronenkorken in der Nähe des Mundes. Der konstanierte Blick des Kindes wirkt fesselnd, als sei das Kind in Not. Die Werbung bewirbt die Jahresveranstaltung als auch Gösser-Märzenbier und verhamlost Alkoholgenuss.
Im Magazin Liftstyle Nr. 355 befindet sich auf Seite 8 die Werbung der Steinbar Rottenmann - zu sehen ein Kleinkind welches eine Bierflasche (klar erkennbar eine namhafte steirische Marke) zum Mund führt, dazu der Slogan "Gratis T-Shirt wenn du zwei Tage durchhältst".
Diese Werbemaßnahme ist absolut unpassend, sollen doch gerade die Jüngsten der Gesellschaft keinesfalls mit Alkohol und dessen Konsum in Verbindung gebracht werden.
Im aktuellen Lifestyle Magazin wird auf Seite 8 eine Bar mit einem Foto eines Kleinkindes mit Bierflasche beworben!!!