Sport 2000

21.02.2023


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellen wir die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx).

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.

Begründung:

Im Spot werden keine sicherheitsgefährdenden Verhaltensweisen dargestellt – so ist Tourengehen erlaubt und ein Einfahren in gesperrtes Gelände wird nicht gezeigt. Darüber hinaus wird nicht zu sicherheitsgefährdetem Verhalten ermutigt.


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Sowohl Sportausstatter sowie Schigebiete machen Werbung damit, dass Menschen abseits von den präparierten Pisten Schi fahren.
Wie ich bereits erwähnt habe werden meiner Meinung nach Wintersportler_innen dadurch animiert sich in Lebensgefahr zu begeben.
Da gibt es viele Werbespots.
Ich möchte mal für Werbung für die Firma Sport 2000 im ORF beginnen, das ist ein ganz besonders „ schönes „ Beispiel dafür.
Gerne schicke ich Ihnen noch weitere Beispiele, muss sie erst sammeln.
Ich ersuche Sie höflichst bei meinem Anliegen zu unterstützen. Wie wir alle wissen beeinflusst Werbung auch das Unterbewusstsein. Hier werden Leute dazu animiert sich in höchste Gefahr zu bringen. Das ist unverantwortlich und gehört meines Erachtens vor allem aus ethischen Gründen untersagt.