Glow 25

10.02.2023


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Seitens des/der Beschwerdeführer/in wurden die relevanten Unterlagen zur Bearbeitung der Beschwerde trotz Aufforderung ( Frist: 1 Monat -lt. Verfahrensordnung) nicht vorgelegt. Eine abschließende Beurteilung durch den Werberat ist daher nicht möglich. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt.



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Die Firma Glow25 - The Collagen Company bewirbt ihr Produkt auf Facebook, indem sie als Testsieger vermeintlich unabhängiger Tests genannt wird. So z.B. über Artikel im Rahmen des Facebook-Auftritts von Daily Rituals ("Dein Magazin für Beauty, Wellness, Lifestyle und Selbstfürsorge. Wir testen für dich die neuesten Trends und Produkte [...]"). Weiters betreibt Daily Rituals eine Seite mit dem Namen "Verbrauchervergleich", das sich als unabhängiges Vergleichsportal bezeichnet, gleichzeitig im Impressum aber darauf hinweist, dass "die Bewertung nach eigenem Ermessen der Autoren erfolgt".