Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurden informiert. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren des Werberates,
ich suche Rat bezüglich gewalttätig und anstössig prägender
Werbung, die das Gemüt verletzend beeinflusst, gesellschaftsstörend und
unmensch ist.
Was kann man machen, damit Werbung dieser Art, wie die
Screenshot Fotos im Anhang zeigen, verhindert oder verboten wird?
(Ab wann kann eine Maßnahme wegen seelischer Gewalt
ergriffen werden, gerade wenn Kinder diese Art von Werbung als Prägung
erleben?)
Mit freundlichen Grüssen,