Dr Böhm Werbung für Mariendistel Präparat

09.01.2023


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Die eingebrachte Beschwerde fällt allerdings nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der Österreichische Werberat zeichnet ausschließlich für die inhaltliche Beurteilung, anhand des Ethik Kodex der Werbewirtschaft, von Wirtschaftswerbung zuständig und nicht für eine vermutete Rechtsverletzung hinsichtlich Irreführung und Täuschung von Konsument*innen. Der/die Beschwerdeführer/in wurden informiert, welche Institution als Ansprechpartner sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist für den ÖWR hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrter Werberat! Die Werbung von Dr Böhm für ein Mariendistelpräparat ist aus medizinischer Sicht gefährlich und irreführend. Die Werbung lautet sinngemäß, dass man bei erhöhten Leberwerten und Müdigkeit nicht ärztlichen Rat zur weiteren Abklärung suchen soll sondern ein Mariendistelpräparat nehmen soll. Als Hepatologin halte ich das für gefährlich, denn es könnte eine behandelbar und behandlungsbedürftige Erkrankung übersehen werden, abgesehen davon, dass der Wirkungsnachweis für Mariendistelpräparate zur oralen Einnahme nicht gegeben ist. Mit freundlichen Grüßen.