Die eingebrachte Beschwerde fällt jedoch nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Österreichische Werberat schließt den Beschwerdefall hiermit ab.
Gilt für die Regierung das Werbeverbot für nicht freie Medikamente nicht?