Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme zurückgezogen. Diese wird in Zukunft nicht mehr verwendet. Das ÖWR-Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor.
Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/innen wurden davon in Kenntnis gesetzt.
Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und Kooperation.
Was muss sich das TV-Publikum noch alles gefallen lassen?
Der TV-Werbespot mit dem Herrn Fußballer und einer kleinen obergescheiten Göre ist wirklich eine Zumutung!
Dass der Herr Fußballer nicht die hellste Kerze auf der Torte ist, ist ja allgemein bekannt, aber dass er sich von einer „altklugen“ ca. 5-jährigen Göre
belehren lässt spricht schon für sich.
Bitte beenden Sie diesen Spot sonst ernten Sie noch mehr Spott!
diesen Spot habe ich auf RTL Austria, ATV, OE24.TV u.a.m.
gesehen – ich kann mir nicht vorstellen dass dieser Spot mit den Richtlinien
für
Spezielle Verhaltensregeln
2.2. Kinder und Jugendliche
gem. des ETHIK-KODEX DER WERBEWIRTSCHAFT vereinbar ist.
Hallo!
Ich finde es nicht richtig, dass ein Kind, ca. 10 Jahre alt,
durch Herbert Prohaska, zur Empfehlung von Superfund "genötigt" wird.
Solche Werbung ist eine Frechheit.
Ich hoffe, Werbung mit Kindern, die so beeinflusst werden,
soll verboten werden.
MfG