Silhouette Plakat

22.09.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt


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Das "Sillhouette"-Plakat des Pan-Optikers zeigt eine nackte Frau von oben, mit Brille, zwinkernd. Die Frau ist sexualisiert und hat mit dem Produkt nichts zu tun.