Vibrator Werbung

20.09.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des ÖWR.
Der ÖWR zeichnet für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der österreichischen Werbewirtschaft, zuständig, nicht jedoch für die Sendezeiten von Werbemaßnahmen.
Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Ich finde es unangebracht, dass eine Vibrator Werbung von der Firma Eis auch unter Tags läuft und wir den Kindern erklären sollen was ein Vibrator ist.