Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Der Beschwerdefall ist hiermit für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.
Die CDU hat auf Jodel ein herabwürdigendes, tatsachenwidriges und moralisch verwerfliches Sujet inseriert (siehe Anhang)