Ungekennzeichnetes Advertorial

10.06.2021


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen. 


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Sehr geehrte Dame, oder Herr, bei diesem Artikel handelt es sich meiner Meinung nach um ein Advertorial, dass nicht entsprechend gekennzeichnet ist https://www.meinbezirk.at/c-gesundheit/darum-ist-das-lipoedem-bis-heute-eine-verkannte-krankheit_a4695920 Es wird Werbung für zahlreiche Ärzte und deren Praxen gemacht (sind unter den Namen verlinkt), sowie für die Austrian Academy of Cosmetic Surgery and Aesthetic Medicine.