Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Nicht eindeutig als bezahlte Anzeige erkennbar Die Beschwerde richtet sich auf ein Inserat des Team Kärnten zwei Tage vor der Wahl, da die bezahlte Anzeige in der Mitte der Seite steht ist es nicht klar erkennbar auf welchen Artikel sich die bezahlte Anzeige bezieht. Es erweckt den Anschein als wäre es ein Artikel der Redaktion der Kronenzeitung. Bitte um Prüfung
Die Beschwerde richtet sich auf ein Inserat des Team Kärnten zwei Tage vor der Wahl, da die bezahlte Anzeige in der Mitte der Seite steht ist es nicht klar erkennbar auf welchen Artikel sich die bezahlte Anzeige bezieht. Es erweckt den Anschein als wäre es ein Artikel der Redaktion der Kleinen Zeitung. Bitte um Prüfung