Yess

13.04.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Ich möchte mich über die Werbung von Jess beschweren. In dieser werden einem Herren die Haare per Video Anleitung geschnitten und dazu gesagt, dass man alles über Internet lernen kann. Ich finde das eine Frechheit, das Handwerk der Friseure ist ein Beruf mit einer Lehrzeit von 3 Jahren! Das lernt man nicht per Internet! Wir kämpfen ums Überleben, dank jedem Lockdown und dann sowas? Muss das sein?