Die eingebrachte Beschwerde wurden
als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die
Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung
Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Die
Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt
und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen
Werbewirtschaft.
Sexistische halbnackte Frau auf einer Kuchendose. Die Frau als Genussobjekt? Was hat das mit Kuchen zu tun? Welches Frauenbild vermittelt der Konditor Kindern und in die Welt? Sehr bedenklich.veröffentlichz auf Facebook und beim Konditor.