Internorm

24.03.2021


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Die eingebrachte Beschwerde wurden als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1),). Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.

Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik-Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.


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Sg Damen und Herren, in der Printausgabe der Zeitung 'Woche Klagenfurt, meinbezirk.at" Nr 11 vom 17.03.2021, findet sich auf Seite 45 eine Werbeeinschaltung der Firma Internorm samt Bild. Auf diesem Bild ist ein Mädchen, geschätzte 8 bis 10 Jahre alt, abgebildet. Was ja an und für sich nichts Besonderes ist. Nur was hat ein Mädchen in einer schon für sich fragwürdigen Sitzposition mit offensichtlich absichtlich bis weit über den Oberschenkel gerafftem Kleidchen auf einem Werbefoto einer Firma für Fenster- und anderer Erzeugnisse zu suchen? Das in Zeiten, wie ich gerade im ORF von einem hohen Beamten des Innenministeriums gehört habe, wo der Online-Missbrauch auch gegenüber Kindern einen Höchststand erreicht hat. Meiner Meinung nach ist eine derartige bildliche Darstellung eines kleinen Mädchens ein absolutes No-Go. Gibt es in dieser Firma keine Mütter, die sich durch eine derartige bildliche Darstellung irritiert sehen?