Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe heute (17.03.2021) zum wiederholten Mal unadressierte Werbung von der Firma KOCER & Co KG (Ziegelofengasse 13, 1050 Wien) in meinem Postkasten gefunden - siehe Anhang.
Mit freundlichen Grüßen