Die eingebrachte
Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen
Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt
und informiert, welche Institutionen sich der Angelegenheit
möglicherweise annehmen. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Das folgende Video wurde mir auf der Videoplattform YouTube als Werbung gezeigt:
https://www.youtube.com/watch?v=FOPa7piImfM
Es handelt sich um eine Werbung für das nikotinhältige Produkt "Velo". Das Video wird speziell für österreichische Zuseherinnen und Zuseher gezeigt und verweist bei Schaltung als Werbung auf die Österreich-Unterseite der Website von Velo.
Ich halte Werbung für nikotinhältige Produkte auch mit der Einblendung, die im Video unten gezeigt wird, für sehr bedenklich, speziell auf einer Plattform wie YouTube die speziell durch Kinder und Jugendliche stark frequentiert wird.