Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates.
Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft, zuständig.
Der/Die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.
Allgemein steht auf dem flyer -25% auf bier, beim jeweiligen bier steht dann zusätzlivh(!) -25% mit vorteilscard. Jedoch giltet nur allgemein -25 % auf bier. Darf hier der term "zusätzlich" verwendet werden? Es wird ja nichts zusätzlich abgezogen sondern nur die 25%