Hornbach wirbt mit nicht existentem Rabatt

28.07.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Irreführung durch eine Hornbach Printanzeige, die mit 17% Rabatt wirbt, der in der Realität nicht gewährt wird. Im „Text“ in der Anzeige werden unrealistische Bedingungen angeführt, die Konsumenten in die Irre führen.