Beschwerde über eine Werbung

14.07.2020


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Das Unternehmen hat nach unserer Kontaktaufnahme sofort reagiert und die beanstandete Werbemaßnahme auf der Homepage zurückgezogen. Unser Beschwerdeverfahren sieht bei einer Rücknahme einer beanstandeten Werbemaßnahme durch das Unternehmen keine weitere Behandlung der Beschwerde vor. Das Verfahren ist hiermit abgeschlossen. Wir danken dem Unternehmen für die rasche Umsetzung und sehr gute Kooperation. 


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Sehr geehrte Damen und Herren, in Wien ist derzeit Werbung für Hakuma, einem Teegetränk, plakatiert. Das Foto wurde gestern am inneren Gürtel gegenüber dem Westbahnhof aufgenommen. Ich sehe folgende Punkte dieser Werbung als sehr kritisch an: 1. Verharmlosung eines rezeptpflichtigen Psychopharmakons und damit
2. Verharmlosung von einer psychischen Erkrankung, 3. damit verbundene Diskreditierung von ADHS-Patient*innen (vorwiegend Kinder und Jugendliche). 4. Verharmlosung von illegalem Bezug und Einsatz des Medikamentes. Es nimmt Bezug auf den missbräuchlichen Gebrauch von Ritalin als Aufputschmittel, welches man am Schwarzmarkt beziehen kann. 5. bezogen auf die Punkte 1-4 die Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.


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Werte Damen und Herren, Mir erscheint die Werbung in Hinblick auf die doch offensichtliche Bewunderung der Arznei Ritalin mehr als bedenklich. Im Anhang ein Foto der Werbung. Über Ritalin der erste Artikel nach 10 sek Recherche https://m.focus.de/gesundheit/ratgeber/wie-kokain-geschnupft-oder-intravenoes-gespritzt-ritalin-vom-medikament-gegen-hyperaktivitaet-zur-gesellschaftsdroge_id_9496181.html Bitte um Stellungnahme Ihrerseits, Danke