Bittertropfen, 1.1., 9 nicht klar erkennbare Werbung

14.05.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Insitution sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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Sehr geehrte Damen und Herren! Hiermit beziehe ich mich auf den Beitrag „Höhle der Löwen: Diese Tropfen sollen beim Abnehmen helfen“ auf gesund.24.at veröffentlicht am 11. Oktober 2019 und möchte meine Vermutung auf nicht gekennzeichnete Werbung zum Ausdruck bringen. Der Artikel ist unter folgendem Link abzurufen: https://www.gesund24.at/diaet/Hoehle-der-Loewen-Diese-Tropfen-sollen-beim-Abnehmen-helfen/401387402. In diesem Bericht geht es primär um die „Bitterliebe“ Tropfen. Diese Abnehmtropfen sollen den Leber- und Gallenstoffwechsel anregen und außerdem sorgen die Bitterstoffe in dem Tropfen, dass man weniger Salz und Zucker konsumiert, und so im Allgemeinen weniger isst. Desweiteren wird dem Leser und der Leserin verdeutlicht wie gesund Bitterstoffe für den Körper sind und wie die Geschmacksknospen verändert werden, sodass man weniger Heißhungerattacken bekommt. Die Art und Weise der Darstellung wie über den Bitterstoff beworben wird und wie es beim Abnehmen hilft, lässt stark die Werbung hinter dem journalistischen aufbereiteten Artikel vermuten. Jedoch wurde dieser Artikel nicht als Werbung gekennzeichnet. Sollte sich dies bewahrheiten, wäre das ein Verstoß gegen 1.1., 9 der Allgemeinen Werbegrundsätze: „Werbung muss als solche klar erkennbar sein.“ In Bezug auf diese Punkte möchte ich Sie bitten, der Sache nachzugehen und den oben aufgeführten Fall näher zu untersuchen Mit freundlichen Grüßen.