Diskriminierende und irreführende Druckanzeige

24.03.2020


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates. Der ÖWR zeichnet lediglich für die inhaltliche Beurteilung von Wirtschaftswerbung, anhand des Ethik-Kodex der Werbewirtschaft, zuständig. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt, wer sich der Angelegenheit annimmt.

Der Fall ist für den Österreichischen Werberat abgeschlossen.


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Stadtblatt Innsbruck - Ausgabe 12 enthält nicht nur eine altersdiskriminierende sondern auch gefährlich irreführende " werbende Aufklärungsanzeige"- siehe Bildupload. So schützen wir uns - Kein Kontakt zwischen Großeltern und Enkerln, als ob WIR Großeltern die Virusüberträger sind, zum Ersten, zum Zweiten die Eingrenzung auf zwei herausgehobene Altersgruppen (Großeltern, die als Riskogruppe, weil angenommen 'alt' - und Enkerln, angenommen Kinder,allerdings nicht konkret verbalisiert, die selbst laut WHO auch für Mediziner nicht ganz erklärlich nicht unbedingt eine Risikogruppe sind - either way) Es reicht, dass wir uns der derzeitigen Quarantäneanordnung beugen müssen/sollten, aber einem Stadtblatt - in diesem Fall einer massenzirkulierten regionalen Werbezeitschrift zu erlauben, so einen diskriminierenden Blödsinn so fett gedruckt zu verbreiten ist unverantwortlich , DER SUPERLATIV AN DISKRIMINATION GEGEN UNSERE ALTERS- UND VERWANDSCHAFTSSTATUSGRUPPE und ich möchte diesen Missstand bitte so rasch als möglich beseitigt sehen und fordere als gesunde Großmutter (62 Jahre und noch im Schuldienst) eine Entschuldigung und Entschädigung. Es ist wirklich erschreckend, zu welchen Mitteln gegriffen wird, um Massenhysterie zu schüren.