Sexismus einmal anders

10.02.2020


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Veröffentlichungen, die allein Kunst und Kultur bewerben, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2 (4). Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt. Das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. 


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Das Bild einer Nonne deren Kutte sich mit dem intimbereich wechselt ist in der Auslage der Augustin Galerie am marktgraben. Dieses Bild ist sexistisch. darf Kunst alles ?