Entscheidung
Der Österreichische Werberat sieht im Falle der beanstandeten Werbemaßnahme der Mohrenbrauerei Vertriebs KG keinen Grund zum Einschreiten.
Begründung
Die knappe Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen stuft das Logo aufgrund des geschichtlichen Hintergrundes als unproblematisch ein und entscheidet für keinen Grund zum Einschreiten.
Das beanstandete Logo, zeigt das Familienwappen des Gründers der Brauerei Josef Mohr aus dem 18. Jahrhundert und stellt die Beziehung zwischen Namen und Bildmarke dar. Vor allem unter der Berücksichtigung, dass es sich beim „Mohrenbräu“ um eine traditionsreiche, eingetragene Marke handelt, deren Namensgebung auf den Gründer Herr Franz Mohr aus dem Jahr 1784 zurückgeht, kann hier kein rassistischer Hintergrund erkannt werden. Da es sich bei dem beanstandeten Logo um keine aktuelle Version bzw. Neuauflage handelt, sondern zum Jubiläum des Unternehmens alte Logos wieder aufgegriffen wurden, entscheiden die Werberäte und Werberätinnen für keinen Grund zum Einschreiten.
Hinweis: Dennoch gibt eine nicht unerhebliche Anzahl der Werberäte und Werberätinnen zu bedenken, dass das Bildlogo nicht mehr zeitgemäß ist und im Hinblick auf stereotype Darstellung überdacht und adaptiert werden sollte.
Die Mohrenbrauerei, deren Name und Logo an sich fragwürdig sind, unterbietet sich mit einem neuen T-Shirt Design. Die Abbildung greift nicht nur auf ihr Logo zurück, sondern präsentiert dabei eine (modernisierte) Version, die das Rassistische im Motiv umso mehr unterstreicht (Hervorhebung der Lippen). Und dieses Design wird verkauft, um offen auf der Straße getragen werden zu können! Siehe https://www.instagram.com/p/B1gXLh2ihm-/