Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx)) .
Die Prüfung wurde vom „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethik Kodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Anzunehmen ist, dass auch Plakate und Eintrittskarten mit
der selben Darstellung im Umlauf sind. Die Darstellung der Frau erscheint mir übertrieben
sexistisch und vermittelt ein abwertendes und reduzierendes Frauenbild
und steht in keinen Zusammenhang mit den Beworbenen Produkt (den
Eintrittskarten zum Ball der FF Mooskirchen). Besonders da die Werbung nicht
nur auf Erwachsene sondern auch auf Jugendliche abzielen soll,
erscheint mir das gewählte Motiv mehr als problematisch. Die FF Mooskirchen
wird mit Geldern der Gemeinde Mooskirchen unterstützt. Gerade auch
daher, wäre hier ein sorgsamerer und achtsamerer Umgang mit
Bildmaterial erwartenswert. Gruß und vielen vielen Dank für ihre Arbeit!