Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.
Guten Tag,
am 23. November 2018 kaufte ich zwei Paar Socken für meine Kinder im Hervis Store im Europark in Salzburg. Beim Bezahlen wurde mir der beworbene 20% Rabatt verweigert weil Socken Accessoires seien. Dies geht meiner Meinung nach nicht aus dem Plakat vor der Filiale hervor wo der Text neben (*) die Bedingungen für Käufe im Store beschreibt und (**) nur online gilt - bitte um Aufklärung bzw. Ihre Stellungnahme.
Herzlichen Dank & mfG