Tulla Tuifl 2018

29.11.2018


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in die Zuständigkeit des Österreichischen Werberates, da es sich um Bewerbung von Kunst und Kultur handelt. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, wer sich der Angelegenheit annimmt. Der Beschwerdefall ist hiermit abgeschlossen.


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verstörender, gewaltverherrlichender „Werbespot“ der T.F.T. zum Krampuslauf 2018. Die Szenen verharmlosen Gewalt an Kindern und Entführung. Mit Brauchtum hat das nicht mehr zu tun. Der Werbespot provoziert und hascht nach Klicks und Shares. Aber bitte nicht auf Kosten der Sicherheit von Kindern. Danke.