Die eingebrachte Beschwerde wurde als offensichtlich unbegründet abgewiesen. Demnach stellt der ÖWR die Beschwerde ohne weiteres Verfahren ein (siehe auch Verfahrensordnung Artikel 9 (1), www.werberat.at/verfahrensordnung.aspx) .
Die Prüfung wurde von einem „Kleinen Senat“ (Artikel 9 (2)) durchgeführt und erfolgte auf Basis des Ethikkodex der Österreichischen Werbewirtschaft.
Werbung für Spielzeugwaffen - vor allem für Zuwandererkindern problematisch - einerseits hohe Identifizierung (siehe Pausenverhalten - Schüler simulieren Waffengebrauch) aber auch Traumatisierung aufgrund ihres bisherigen Lebens
widerspricht komplett dem Grundsatz einer gewaltfreien Jugenderziehung !