Irreführung Flugblatt Obi

31.10.2017


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Obi bewirbt im Flugblatt regelmäßig Produktsortimente. Beispielsweise werden Stromkabel und Stromverteiler nebeneinander zusammengehörend abgelichtet. Die Bewerbung lautet "ab XX Euro". Geht der Kunde aufgrund des vermeintlich günstigen Preises in die Filiale, stellt er (erst dort!) fest, dass beispielsweise die abgelichteten Verlängerungskabel wesentlich teurer sind und nur der Stromverteiler zum beworbenen Preis erhältlich ist. Es handelt sich hierbei um eine glatte Kundentäuschung ("Lockangebot"), mit welcher hier gearbeitet wird. Der "ab"-Preis suggeriert, dass auch das Stromkabel ab diesem Preis zu haben ist.