Parteipolitische und wahlpolitische Werbung fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates - siehe Verfahrensordnung Artikel 2 (4). Der ÖWR versteht sich ausschließlich als Selbstbeschränkungsorganisation für kommerzielle Werbung.
Aus diesem Grund wird das Beschwerdeverfahren hiermit abgeschlossen. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt.
Guten Tag,
mein gekaufter Aufkleber "Bitte keine unadressierte Werbung" funktioniert soweit ganz gut, Nur die FPÖ zu Wahlwerbezwecken schafft es nicht sich daran zu halten.