Werbung als eigene Meinung getarnt

03.07.2017


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 Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurde davon in Kenntnis gesetzt und informiert, welche Institution sich der Angelegenheit annimmt. Das Beschwerdeverfahren ist hiermit abgeschlossen.


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Werbung einer Firma als eigene Meinung getarnt, unzureichende Kennzeichnung. "Affiliate Links" nicht gekennzeichnet Hier gehts zum Video https://www.youtube.com/watch?v=jBNTVhkqd80