Wachauer Getränke

21.06.2017


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Entscheidung:

Der Österreichische Werberat spricht im Falle des beanstandeten Logos des Unternehmens Wachauer Getränke die Aufforderung in Zukunft bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen sensibler vorzugehen aus.

Begründung:

Die Mehrheit der Werberäte und Werberätinnen sprechen sich für eine Sensibilisierung bzw. Abänderung des beanstandeten Logos aus.

Das bereits seit Generationen bestehende Logo, das den Namen der Familie, die das Unternehmen gegründet hat und führt, beinhaltet, ist nach Ansicht der Werberäte und Werberätinnen nicht zu beanstanden und wurde bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt.

Die verwendete Wort-Bild-Kombination in Form des Namens des Unternehmens mit der überzogenen, stereotypen Darstellung eines Menschen mit schwarzer Hautfarbe wird jedoch als diskriminierend und abwertend eingestuft. Vor allem auch vor dem Hintergrund, dass das Wort "Neger" in der heutigen Gesellschaft als rassistisches Schimpfwort, wenn es in den Zusammenhang mit Menschen mit schwarzer Hautfarbe gebracht wird, gilt.

Die Werberäte und Werberätinnen empfehlen den sensibleren Umgang bei künftigen Werbemaßnahmen, im Speziellen entsprechend dem nachfolgenden Kodex-Punkt:

1.1. Allgemeine Werbegrundsätze
5. Werbung darf nicht die Würde des Menschen verletzen, insbesondere durch eine entwürdigende Darstellung von Sexualität oder anderweitig diskriminierende Darstellungen.
4. Werbung darf nicht gegen die allgemein anerkannten guten Sitten verstoßen.

1.2 Ethik und Moral
Werbung trägt soziale Verantwortung.
1.2.1 Werbung darf niemanden mittelbar oder unmittelbar diskriminieren oder Diskriminierung fördern, insbesondere aus Gründen des Geschlechts, der ethnischen Zugehörigkeit, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der Staatsbürgerschaft, des sozialen Status, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Orientierung oder sonstiger Gründe.


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Die Werbung des Getränkelieferanten bedient sich rassistischer Symbolik die in Afrika und in der afrikanischen Diaspora lebende Menschen entwürdigt. Zwar hat sich der Eigentümer des Vertriebs seinen Nachnamen nicht ausgesucht, jedoch ist die Instrumentalisierung kolonialer Symbolik zu Werbezwecken beleidigend und respektlos.


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Das Unternehmen verwendet in ihrem Logo eine Figur, welche in keinem Zusammenhang mit der angebotenen Dienstleistung bzw. Produktion steht, sondern in Verbindung mit dem Nachnamen der UnternehmerInnen und daher sowie aufgrund ihrer Darstellung als rassistisch einzustufen ist.


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Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit meine Beschwerde über das Unternehmen „Wachauer Getränke“ (Horst Neger GmbH) einbringen, da diese als Firmenlogo (insbesondere in Verbindungen mit dem Firmennamen) mit einem deutlich rassistischen Sujet wirbt, das im Jahr 2017 wirklich absolut inakzeptabel ist (siehe Homepage http://neger.at und Facebook-Seite bzw. Logobild im Anhang).

Ich musste erst vor wenigen Wochen mit KollegInnen aus den USA bei einem Heurigen in der Wachau mitansehen wie uns eine Mineralwasserflasche mit entsprechendem Logo auf den Tisch gestellt wurde, was verständlicherweise großes Entsetzen und absolute Fassungslosigkeit ausgelöst hat, und zwar nicht nur bei den Gästen aus den USA. Nicht auszudenken wie sich Gäste mit schwarzer Hautfarbe fühlen würden, würde man ihnen so ein Produkt vorsetzen.

Mir ist klar, dass der Firmenname als Familienname nichts mit dem N-Wort zu tun hat, allerdings kann das dazugehörige Logo nur als ganz bewusster Einsatz eines unmissverständlich rassistischen Sujets verstanden werden und ich empfinde es als Schande für eine Tourismusgegend wie die Wachau mit so etwas in Verbindung gebracht zu werden und ich musste mich zutiefst für meine Heimat schämen.

Ich hoffe Sie nehmen sich dieser sehr ernsten Sache an.


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Die Werbung enthält rassistische Symbolik, die "people of color" entwürdigt und beleidigt.