Missbrauch von Minderjährigen für Verbreitung unsittlicher Bilder

03.04.2017


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Österreichischen Werberates. Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt. das Verfahren ist hiermit abgeschlossen.


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- Erregung öffentlichen Ärgernisses - Anstiftung Minderjähriger betreffend Belästung durch sexueller Schimpfwörter - Ehrverletzung - Verletzung Fürsorgepflicht http://www.lovetour.at/