Krone MaxiMarkt

12.11.2013


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Die eingebrachte Beschwerde fällt nicht in den Kompetenzbereich des Österreichischen Werberates, da es sich um redaktionelle Beiträge handelt.

Der/die Beschwerdeführer/in wurden davon in Kenntnis gesetzt, wer sich dieser Angelegenheit annimmt.


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Artikel in der „Kronen Zeitung“ vom Dienstag, den 22. Oktober 2013. Sehr geehrte Damen und Herren, wie in der Präambel des Österreichischen Werberates zu lesen ist, darf sich Werbung nicht im luftleeren Raum abseits von nationalen und internationalen rechtlichen Rahmenbedingungen, ethisch-moralischen Werten und den daraus abgeleiteten Ansprüchen der Gesellschaft bewegen. Der Werberat hat also die Aufgabe, die Selbstdisziplin der Werbung zu fördern und unterstützt verantwortungsbewusstes Handeln. Da ich mich, als Konsument, durch eine Werbemaßnahme der „Kronen Zeitung“ belästigt und irregeführt sehe, lege ich hiermit eine Beschwerde ein. In der Ausgabe der „Kronen Zeitung“ vom 22. Oktober 2013 beschreibt Tina Laske auf Seite 31 in der Rubrik „Salzburger Nockerln“ den neu eröffneten Maximarkt in Anif. Bereits der Titel „Anif: Maximarkt lässt keinen Wunsch offen“ lässt darauf schließen, dass hier keine objektive Berichterstattung stattfindet, sondern bewusst und gezielt auf das Konsumverhalten der Leser Einfluss genommen wird. Der Aufbau und das äußere Erscheinungsbild des Artikels unterscheiden sich aber keineswegs vom Rest der Zeitung. Es wird also nirgends darauf hingewiesen bzw. ersichtlich, dass der Artikel zu Werbezwecken dient. Der Inhalt und die ausgeprägt positive Darstellung des Maximarktes, auch durch Fotos, die Prominente wie David Alaba im Geschäft zeigen, deutet aber sehr stark darauf hin. Insbesondere die Tatsache, dass auf den Seiten 24 und 25 eine doppelseitige Anzeige des Maximarktes Anif zu finden ist, die auf die Neueröffnung hinweist, legt den Verdacht nahe, dass auch mit dem redaktionell gestalteten Artikel auf Seite 31 eine gezielte und wahrscheinlich bezahlte Werbemaßnahme durchgeführt wird, ohne dies ausreichend zu kennzeichnen. Der Werberat hat jedoch in seinen allgemeinen Werbegrundsätzen mit Punkt 9 festgelegt, dass Werbung als solche klar zu erkennen sein muss. Aus diesem Grund sehe ich beim beschriebenen Sachverhalt einen eklatanten Verstoß gegen die Grundsätze dieses Ehrenkodex. Ich fordere Sie daher auf, die „Kronen Zeitung“ dahingehend zu sanktionieren bzw. darauf hinzuweisen, dass sie der sozialen Verantwortung, die Werbung hinsichtlich der Rechte, Interessen und Gefühle von Menschen hat, nachkommt und diese ernst nimmt. Sie soll also zukünftig unterlassen, durch redaktionelle Beiträge, die nicht ausreichend als Werbung gekennzeichnet sind, auf das Konsumverhalten der Leser Einfluss zu nehmen. Mit freundlichen Grüßen